Klima- und Kältetechnik

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Bewilligungspflicht

Alle neuen stationären Kälteanlagen und Klimaanlagen, die mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Stoffe geplant und gebaut werden, müssen durch den Kanton bewilligt werden.

Meldepflicht

Alle neuen und bestehenden Geräte, Kälte- anlagen und Klimaanlagen, die mit in der Luft stabilen Stoffen betrieben werden, müssen der schweizerischen Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen gemeldet werden, wenn sie einen Kältemittelinhalt von mehr als 3 kg aufweisen. Auch Stilllegungen sind zu melden.

Wartungsheft

Alle neuen und bestehenden Kälteanlagen und Klimaanlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Stoffen benötigen ein Wartungsheft. Dieses dokumentiert die Geschichte eines Gerätes oder einer Anlage. Jeder Eingriff in den Kältemittelkreislauf muss eingetragen werden.

Dichtheitskontrolle

Diese Kontrolle erfolgt in der Regel bei Geräten und Anlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Kältemitteln bei jedem Eingriff in den Kältemittelkreislauf, spätestens aber 2 Jahre nach Inbetriebnahme und anschliessend jährlich. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnungen sind die Inhaber der Anlagen.

Klimaanlagen Ausführungen

Profitieren auch Sie von unserer jahrelangen Erfahrung mit dem Einbau vieler Klein- und unzähliger Grossanlagen.

  • Kompaktgeräte
  • Single-Split
  • Multi-Split
  • VRV-Anlagen
  • Inverteranlagen
  • Klimatruhen wassergekühlt
  • Weinkellerkühler
  • Design Anlagen

Einsatzbereiche

Klimaanlagen wie Kälteaggregate sind wegen der Notwendigkeit und wegen der Annehmlich- keit mehr und mehr gefragt.

  • Wohnräume
  • Arbeitsräume
  • Server- und EDV Räume
  • Technische Räume
  • Ladenlokale
  • Klimatisierte Lagerräume
  • Weinkeller
  • Gewerbliche Kälte